Erstattung durch deutsche private Krankenversicherungen

Wein 2

„Beziehe dich nicht auf die Meinung eines anderen Menschen, sondern akzeptiere nur seine Taten.“

A.T. Still, Begründer der Osteopathie

 

Private Krankenversicherungen in Deutschland gehen teilweise bei der Erstattung von osteopathischen Behandlungskosten wesentlich weiter als gesetzliche Krankenkassen. Das gleiche gilt für private Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte.

Bei sämtlichen privaten (Zusatz-) Versicherungen kommt es auf den genauen Versicherungs-Tarif an, auch hier empfiehlt sich also eine Rücksprache mit der Krankenversicherung. Falls Ihre Versicherung eine Kosten-Erstattung von osteopathischen Behandlungen nicht ausdrücklich regelt, könnten Sie nachfragen, unter welchen Voraussetzungen allgemein Behandlungskosten von Heilpraktikern erstattet werden (Mandy Ibing ist als Heilpraktikerin zugelassen).

Die Abrechnung erfolgt (wie bei allen anderen medizinischen Leistungserbringern gegenüber Privatpatienten) durch den Osteopathen direkt gegenüber dem Patienten, der anschließend die Rechnung bei seiner Versicherung zur Kostenerstattung einreichen kann.

 

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