Erstattung durch Krankenversicherungen in der Schweiz

Wein

„Nur wenn man Osteopathie denken kann, kann man Osteopathie praktizieren.“

W.G. Sutherland, Begründer der cranio-sakralen Osteopathie

 

Sind Sie bei einer schweizer Krankenversicherung versichert, so gestaltet sich die Situation ähnlich wie bei den deutschen privaten Krankenversicherungen: letztlich kommt es auf die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Krankenversicherung an. Unseres Wissens erstatten die meisten schweizer Krankenversicherungen die Kosten für osteopathische Behandlungen. Jedoch ist zu berücksichtigen, daß Osteopathen in der Schweiz eine andere Anerkennungsprüfung ablegen müssen als Osteopathen in Deutschland. In der Schweiz ist eine Prüfung vor der interkantonalen Prüfungskommission der GDK (= Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren) für Osteopathen Pflicht. In Deutschland bildet die Heilpraktiker-Prüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt die wesentliche rechtliche Absicherung und Grundlage.

Es ist also gut möglich, daß Ihre schweizer Krankenversicherung Ihnen zunächst die Auskunft erteilt, nur Behandlungskosten von Osteopathen zu erstatten, die die Prüfung vor der GDK-Prüfungskommission abgelegt haben. Trotzdem kann eine Behandlung bei einem deutschen Osteopathen und Heilpraktiker interessant sein, weil die Kosten aufgrund des aktuell sehr starken Franken-Kurses meist etwas geringer sind als in der Schweiz – während die Qualitätsmaßstäbe vergleichbar sein dürften.

Sie könnten also zum einen Ihrer schweizer Krankenversicherung vorschlagen, die niedrigeren Behandlungskosten eines deutschen Osteopathen und Heilpraktikers zu erstatten, um insgesamt Kosten zu sparen. Oder, falls Sie bei Ihrer schweizer Krankenversicherung einen relativ hohen Selbstbehalt vereinbart haben, können Sie zum anderen erwägen, die etwas niedrigeren Behandlungskosten in Deutschland selbst im Rahmen Ihres Selbstbehalts zu tragen.

Jedenfalls würden Sie (wie auch in Deutschland versicherte Patienten) von der Osteopathie-Praxis Badenweiler eine Privatrechnung erhalten, die direkt gegenüber der Praxis zu begleichen ist.

 

> zurück zu „Kosten und Erstattung“