Kosten & Erstattung

Wein 3

„Ich rate Dir, deine Arbeit nicht in Zeitungen zu veröffentlichen, sondern heute gute Arbeit und morgen noch bessere zu verrichten.“

A.T. Still, Begründer der Osteopathie

Kosten der osteopathischen Behandlung in der Osteopathie-Praxis Badenweiler

Die Osteopathie-Praxis Badenweiler ist eine Privatpraxis. Dies bedeutet, daß ein privatrechtlicher Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und der Praxis zustande kommt, sollten Sie sich für eine Behandlung entscheiden. Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt deshalb durch Privatrechnung der Praxis an Sie persönlich. Dies ist übrigens die Standard-Vorgehensweise bei Behandlungen durch Heilpraktiker und Osteopathen in Deutschland. Privat Versicherte kennen diese Vorgehensweise von allen anderen medizinischen Leistungserbringern. Bei gesetzlich Krankenversicherten liegt diese Vorgehensweise letztlich daran, daß osteopathische Behandlungen nicht zu den gesetzlich verpflichtend geregelten Standard-Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zählen (Näheres dazu im Abschnitt zur Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen).

Bei einer Behandlung in der Osteopathie-Praxis Badenweiler müssen Sie ungefähr mit folgenden Behandlungskosten rechnen (abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker):

  • Erster Termin mit sehr eingehender osteopathischer Anamnese: Honorar von ungefähr 95 € bis 100 €
  • Folge-Behandlungstermine: Honorar von ungefähr 75 € bis 85 €

Dabei ist zu erwähnen, daß ein normaler osteopathischer Behandlungstermin ungefähr 45 Minuten dauert. Der Erst-Termin nimmt aufgrund der sehr eingehenden osteopathischen Anamnese mehr Zeit in Anspruch (maximal 60 Minuten). Wir bitten Sie außerdem, uns vor dem Erst-Termin Ihre e-mail-Adresse mitzuteilen, damit wir Ihnen einen sehr umfassenden Befundbogen zumailen können, den wir uns vor dem Erst-Termin zur Vorbereitung gerne im Detail anschauen würden. Dies ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Osteopathie als ganzheitlicher Ansatz: im Erst-Termin geht der Osteopath möglichst umfassend auf die Vorgeschichte von Erkrankungen ein, um sich dadurch Zusammenhänge zu erschließen, die aktuell Probleme verursachen können.

Schließlich sollten Sie wissen, daß es sich empfiehlt, zunächst mit nur 2-3 osteopathischen Behandlungs-Terminen zu beginnen – um erst einmal zu schauen, ob und wie der Körper auf die Behandlung reagiert. Zudem ist es ratsam, diese Termine im Abstand von 2-3 Wochen einzuplanen.

Erstattung von Behandlungskosten durch Krankenversicherungen in Deutschland und der Schweiz

Je nach dem, wie Sie krankenversichert sind, kann es zudem sein, daß Sie zumindest einen Teil der Kosten der osteopathischen Behandlung von Ihrer Krankenversicherung zurückerstattet bekommen können. Dies richtet sich danach, welchem Krankenversicherungs-System Sie unterliegen. Unter den folgenden links geben wir Ihnen einen Kurz-Überblick über die wesentlichen Krankenversicherungs-Konstellationen, die bei uns in der Region regelmässig vorkommen:

Unabhängig davon, wie Sie krankenversichert sind, würden Sie in allen Fällen zunächst die Privatrechnung gegenüber der Osteopathie-Praxis Badenweiler begleichen und sie dann anschließend zur Kosten-Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.