Osteopathen sind keineswegs „Wunderheiler“, sondern ein guter Osteopath kann Ihnen seinen Befund sehr genau anatomisch erklären. Ganz allgemein gesagt liegen die Grenzen der Osteopathie dort, wo die Selbstheilungskräfte des Körpers nicht mehr ausreichen, um die Körperfunktionen wiederherzustellen.
Keinesfalls ist die Osteopathie in Notfallsituationen und bei lebensbedrohlichen Krankheiten indiziert. Bei schweren Erkrankungen wie Herzinfarkt, Tumorleiden, offenen Verletzungen sowie psychischen Erkrankungen muss zu allererst immer ein Schulmediziner kontaktiert werden. Ebenso dürfen ansteckende Infektionskrankheiten nicht vom Heilpraktiker und Osteopathen behandelt werden.
In unserer osteopathischen Praxis nehmen wir unsere Sorgfaltspflicht gegenüber unseren Patienten sehr ernst. Es kann daher vorkommen, dass wir Sie bitten, zunächst einen Facharzt oder Fachtherapeuten aufzusuchen, um weiterführende Untersuchungen durchführen zu lassen (z.B. Laborbefund, Röntgen, CT etc.). In den meisten Fällen kann die osteopathische Behandlung anschließend fortgesetzt werden, möglicherweise auch in Ergänzung zur schulmedizinischen Behandlung. Sie und der Osteopath sind so aber in jedem Fall auf der sicheren Seite, dass keine ernsthaften Erkrankungen für Ihre Beschwerden verantwortlich sind.
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